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Soziales Honorar

Um auch Menschen in wirtschaftlich schwierigen Situationen den Zugang zu meinen Angeboten zu ermöglichen, beteilige ich mich an der Aktion „Soziales Honorar“.

Bei entsprechendem Nachweis gewähre ich einen Nachlass von 50% auf die regulären Kosten gemäß Gebührenverzeichnis für Tierheilpraktiker nach ADT (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierheilpraktiker im Berufs- und Fachverband des FVDH e. V.).

Bitte informieren Sie mich schon bei der Terminvereinbarung über den Wunsch nach dem „Sozialen-Honorar“, damit wir Fragen zu den Voraussetzungen und gegebenenfalls erforderlichen Nachweisen direkt klären können.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht.


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